Urnenbeisetzung, Sargbestattung und mehr

Erdbestattungen ist die klassische Form der Bestattung. Der Sarg des Verstorbenen wird in das Erdreich versenkt.

Erdfamiliengrabstätte

  • Das Nutzungsrecht ist verlängerbar
  • Die Größe der Grabstätte ist wählbar
  • Die Lage ist wählbar

Erdwahlgrabstätte

  • Das Nutzungsrecht ist verlängerbar
  • Die Anzahl (bis zu vier) der nebeneinanderliegenden Grabstätten ist wählbar
  • Die Lage ist wählbar
  • Die Beisetzung einer zusätzlichen Urne je Grabstelle ist mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung möglich

Erdreihengrabstätte

  • Das Nutzungsrecht ist verlängerbar
  • Die Lage ist nicht wählbar
  • Die Größe der Grabstätte ist nicht wählbar

Erdgemeinschaftsgrabstätte

  • Das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar
  • Die Lage ist nicht wählbar
  • Das Gemeinschaftsfeld enthält keine individuell gekennzeichneten Grabstätten
  • Das Gemeinschaftsfeld wird durch die Friedhofsverwaltung einheitlich gepflegt
  • Blumen und Kränze dürfen nur an von der Friedhofsverwaltung dafür vorgesehenen zentralen Stellen abgelegt werden

Feuerbestattungen - Der Verstorbene wird in das Krematorium überführt und dort mit dem Sarg eingeäschert. Die Urne wird nach der Trauerfeier in das Erdreich des gewählten Friedhofes versenkt.

Urnenfamiliengrabstätte

  • Das Nutzungsrecht ist verlängerbar
  • Die Größe der Grabstätte ist wählbar
  • Die Lage ist wählbar

Urnenwahlgrabstätte

  • Das Nutzungsrecht ist verlängerbar
  • Die Anzahl der nebeneinanderliegenden Grabstellen ist wählbar
  • Die Lage ist wählbar
  • Die Beisetzung von bis zu 4 Urnen je Grabstätte ist möglich

Urnenreihengrabstätte

  • Das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar
  • Die Lage ist nicht wählbar
  • Die Größe der Grabstätte ist nicht wählbar

Urnengemeinschaftsanlage

  • Das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar
  • Die Lage ist nicht wählbar
  • Das Gemeinschaftsfeld enthält keine individuell gekennzeichneten Grabstätten
  • Das Gemeinschaftsfeld wird durch die Friedhofsverwaltung einheitlich gepflegt
  • Blumen und Kränze dürfen nur an von der Friedhofsverwaltung dafür vorgesehenen zentralen Stellen abgelegt werden

Urnenwandgrabstätte

  • Das Nutzungsrecht ist verlängerbar, sofern eine ausreichende Anzahl an Grabstätten vorhanden ist
  • Die Lage ist wählbar
  • Die Grabstätten sind unterschiedlich groß (für eine oder mehrere Urnen)

Besonderheiten der Feuerbestattung

Seebestattung

  • Die Seebestattung setzt eine Einäscherung voraus. Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne aus Zellulose, Sand- oder Salzstein der See übergeben.

Baumbestattung

  • Die Totenasche wird nach der Einäscherung im Wurzelbereich eines Baumes je nach Grabstätte mit oder ohne Urne beigesetzt.

Almwiesenbestattung

  • Die Asche des Verstorbenen wird auf einer Almwiese im Blumenmeer vergraben.

Besondere Erinnerungen

Diamantenbestattung

  • Es wird nur ein Teil der Asche benötigt. In einem Transformation genannten Prozess wird der Kohlenstoff von der Asche getrennt. Der verbleibende reine Kohlenstoff wird nun für 4 bis 8 Wochen in einer Presse hohem Druck und hoher Temperatur ausgesetzt. In dieser Zeit entstehen Kristalle, woraus ein Rohdiamant entsteht. Danach kann dieser in verschiedenen Formen geschliffen werden. Schließlich kann der Diamant noch zertifiziert und mit einer Identifikationsnummer versehen werden.

Ascheamulett

  • Hierbei handelt es sich um einen Anhänger, der an einer Kette meist um den Hals getragen wird. Es wird ein geringer Teil Totenasche in den Anhänger eingearbeitet.